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Nachtflugausbildung

Die Weiterbildung zur Nachtflugqualifikation gemäß FCL.810 berechtigt Sie, während der „bürgerlichen Nacht“ zu fliegen.
Die bürgerliche Nacht beginnt 40 Minuten nach Sonnenuntergang (SS+40) und geht bis 40 Minuten vor Sonnenaufgang (SR-40).

Die Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 5 Stunden mit folgenden Inhalten

  • Luftrecht für Sichtflüge bei Nacht
  • Physiologische Aspekte des Fliegens bei Nacht
  • Gefahren, Systemausfälle, Notfälle
  • Beleuchtung
  • Navigation und Flugplanung für Nachtsichtflüge
  • Notverfahren bei Nacht

Die praktische Ausbildung beinhaltet mindestens 5 Stunden Flugausbildung bei Nacht auf Flugzeugen oder TMGs, davon mindestens 3 Stunden Flugausbildung am Doppelsteuer, davon

  • mindestens 1 Stunde Überland-Navigation mit einem Überlandflug von mindestens 50 km (27 NM) bei Nacht
  • sowie mindestens 5 Starts und Landungen im überwachten Alleinflug.

In der Nachtflugausbildung ist keine Befähigungsüberprüfung durch einen Prüfer (Flight Examiner, FE) vorgesehen, jedoch hat die DTO den zufriedenstellenden Abschluss der Ausbildung zu bestätigen.

Die Voraussetzungen

  • gültiger PPL(A) oder LAPL(A)

Die Nachtflugausbildung kann sofort nach Abschluss der PPL Ausbildung begonnen werden.

Sofern ein LAPL(A) Lizenzinhaber die Nachtflugausbildung anstrebt, sind vor Beginn der Nachtflüge bestimmte Flugübungen aus dem PPL(A) Flugübungsprogramm (Grundlagen des Instrumentenfluges) im Umfang von mindestens 2 Stunden nachzuholen. Dies kann auch auf einem Synthetischen Flugübungsgerät stattfinden.

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