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PPL (A)

PPL

Die Privatpilotenlizenz (PPL) ist für viele Piloten der Grundstein ihrer fliegerischen Laufbahn. Ob Sie nur in Ihrer Freizeit oder geschäftlich fliegen wollen oder sich nach und nach weiterbilden möchten – mit dem Erwerb der Privatpilotenlizenz beginnt alles.

Was dürfen Sie mit dem PPL fliegen?

Mit dem PPL und der dazugehörigen Klassenberechtigung für einmotorige Landflugzeuge (SEP) dürfen Sie alle Flugzeuge dieser Klasse bis 5,7 Tonnen fliegen. Die Klassenberechtigung erwerben Sie im Rahmen Ihrer PPL Ausbildung gleich mit. Zur Klasse SEP(L) gehören beispielsweise Flugzeuge wie Cessna 150 oder 172, Cirrus SR20/SR22, Piper PA28 .
Nach erfolgreicher Ausbildung dürfen Sie private Flüge unter Sichtflugbedingungen auf EASA registrierten Flugzeugen im In- und Ausland durchführen.

Wie lange ist die Lizenz gültig?

Der PPL(A) selbst hat eine unbegrenzte Gültigkeit. Die Klassenberechtigung SEP(L) ist grundsätzlich 2 Jahre gültig. Zur Verlängerung der Klassenberechtigung ist in diesen 2 Jahren ein Übungsflug mit Fluglehrer nötig, sofern man in dieser Zeit die vorgeschriebene Anzahl von Flugstunden gesammelt hat. Dies umfasst mindestens 12 Flugstunden in den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Klassenberechtigung. Sollte Ihnen das einmal nicht gelungen sein, so kann ein Prüfungsflug diese Flugstunden ersetzen.

Die Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 100 Stunden, von denen 90 Stunden im Selbststudium durch Fernunterricht und 10 Stunden durch Präsenzunterricht bei Flight Training Wendt geleistet werden. Die Theorieprüfung selbst wird dann bei der zuständigen Luftfahrtbehörde abgelegt. Sie erfolgt am Computer per multiple-choice Test.

Die praktische Ausbildung besteht aus mindestens 45 Flugstunden, davon werden mindestens 15 Flugstunden mit Fluglehrer und mindestens 10 Flugstunden im Alleinflug durchgeführt. Schritt für Schritt führt Sie Ihr Fluglehrer an die einzelnen Aufgaben heran. Zum Abschluss der praktischen Ausbildung werden Sie im Alleinflug einen navigatorischen Dreiecksflug mit Landungen auf unterschiedlichen Flugplätzen absolvieren und wir melden Sie zur praktischen Prüfung an.

Die Voraussetzungen

  • Mindestalter vor dem 1. Alleinflug 16 Jahre
  • Mindestalter für die Lizensierung 17 Jahre
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
  • Auszug aus dem Verkehrsregister (Kraftfahrt-Bundesamt)
  • Bescheinigung über Straffreiheit
  • Gültiger Personalausweis

Preise auf Anfrage

Unser neues Schulflugzeug für die PPL-Ausbildung ist da!

Es ist eine Piper Tomahawk, PA 38-112.
Mit dem neuen Motor und einer guten Ausstattung ist sie das ideale Trainingsflugzeug und auch ein schöner Reisedoppelsitzer.
Mit 95 Knoten Reisegeschwindigkeit und viel Platz kann man die unschlagbare Aussicht in unserem „Minion- Airways“ Flieger genießen 😊.

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