Type and press Enter.

LAPL (A)

LAPL(A) (Light Aircraft Pilot License)

Der Erwerb des LAPL(A) ist gegenüber der höherwertigen Privatpilotenlizenz mit einem geringeren Aufwand verbunden. Das Gewicht des Luftfahrzeugs und die Anzahl der Passagiere unterliegen gegenüber dem PPL Einschränkungen. Außerdem ist der LAPL nicht konform mit den Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und wird deshalb außerhalb der EASA Mitgliedstaaten nicht anerkannt.

Was dürfen Sie mit dem LAPL fliegen?

Der LAPL für Flugzeuge berechtigt dazu, als verantwortlicher Pilot einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk (SEP) oder Reisemotorsegler (TMG) mit maximal 2.000 kg und drei Passagieren im nichtgewerblichen Betrieb zu führen.
Fluggäste dürfen nur befördert werden, wenn nach Erhalt der Lizenz zehn Stunden als verantwortlicher Pilot geflogen wurden.
Die Lizenz ist auf den Sichtflug beschränkt und kann nicht (wie der PPL ) auf Instrumentenflug erweitert werden.

Wie lange ist die Lizenz gültig?

Der LAPL(A) selbst hat – wie der PPL(A) – eine unbegrenzte Gültigkeit. Die Klassenberechtigung SEP(L) ist grundsätzlich 2 Jahre gültig. Zur Verlängerung der Klassenberechtigung ist in diesen 2 Jahren ein Übungsflug mit Fluglehrer nötig, sofern man in dieser Zeit ausreichend Flugerfahrung gesammelt hat. In den letzten 12 Monaten vor Ablauf der Klassenberechtigung müssen Sie mindestens 12 Flugstunden geflogen haben. Sollten Ihnen das einmal nicht gelungen sein, kann ein Prüfungsflug diese Flugstunden ersetzen.

Die Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst wie beim PPL(A) 100 Stunden, wovon 90 Stunden im Selbststudium durch Fernunterricht und 10 Stunden durch Präsenzunterricht bei uns geleistet werden.
Die Theorieprüfung selbst wird dann bei der zuständigen Luftfahrtbehörde, bei uns ist das die Bezirksregierung Düsseldorf, abgelegt. Sie erfolgt am Computer per multiple-choice Fragen.

Die praktische Ausbildung besteht aus mindestens 30 Flugstunden, von denen mindestens 15 Flugstunden mit Fluglehrer und mindestens 6 Flugstunden im Alleinflug durchgeführt werden.
Schritt für Schritt führt Sie Ihr Fluglehrer an die einzelnen Aufgaben. Zum Abschluss der praktischen Ausbildung werden Sie im Alleinflug einen navigatorischen Dreiecksflug mit Landungen auf unterschiedlichen Flugplätzen durchführen und wir melden Sie zur praktischen Prüfung an.

Die Voraussetzungen

  • Mindestalter vor dem 1. Alleinflug 16 Jahre
  • Mindestalter für die Lizensierung 17 Jahre
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis für LAPL
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
  • Auszug aus dem Verkehrsregister (Kraftfahrt-Bundesamt)
  • Bescheinigung über Straffreiheit
  • Gültiger Personalausweis

Preise auf Anfrage

Translate »
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner